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Vortrag im Mehrgenerationenhaus über Änderungen im Pflegebereich von Margareta Leuwer vom Pflegestützpunkt des Hochtaunuskreises


Im Bereich der Pflege und Versorgung hat sich einiges geändert. Margareta Leuwer vom Pflegestützpunkt des Hochtaunuskreises berichtete dazu im Rahmen einer Fortbildung für Ehrenamtliche im Mehrgenerationenhaus vom Pflegestärkungsgesetzt, den verschiedenen Leistungen der Pflegekassen, den neuen Pflegegraden und dem neuen Begutachtungsverfahren.

Margareta LeuwerIm Bereich der Pflege und Versorgung hat sich einiges geändert. Margareta Leuwer vom Pflegestützpunkt des Hochtaunuskreises berichtete dazu im Rahmen einer Fortbildung für Ehrenamtliche im Mehrgenerationenhaus vom Pflegestärkungsgesetzt, den verschiedenen Leistungen der Pflegekassen, den neuen Pflegegraden und dem neuen Begutachtungsverfahren. Außerdem gab sie einige praktische Tipps für Angehörige. „Früher war jemand Pflege- bedürftig, wenn er eineinhalb Stunden Pflege brauchte“, so Leuwer.

Der neue Begriff der Pflegebedürftigkeit ist in Paragraf 14, Absatz 1 im SGB XI ( Sozialgesetzbuch) klar geregelt. Dort ist ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt worden. Pflegebedürftig sind demnach Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Anstelle der ehemals drei Pflegestufen gibt es jetzt fünf Pflegegrade. Diese sind nach dem Grad der Beeinträchtigung der Selbständigkeit klassifiziert und reichen von gering bis schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die Pflege.

Margareta Leuwer, Mitarbeiterin des Pflegestützpunktes des
Hochtaunuskreises berichtete im Mehrgenerationenhaus über
das Pflegestärkungsgesetz.


Der Antrag für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit wird bei der Pflegekasse gestellt. Daraufhin stellt der Medizinische Dienst der Krankenkasse ein Gutachten und die Pflegekasse erteilt Bescheid über den Grad der Pflegebedürftigkeit. Die Bearbeitungszeit liegt bei 25 Arbeitstagen. Dauert es länger, so zahlt die Pflegekasse 70 Euro pro Woche, wie Margareta Leuwer berichtete. Die Erfassung und Bewertung der Pflegebedürftigkeit erfolgt in sechs Lebensbereichen. Die Mobilität, die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Probleme, Selbstversorgung, Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen und Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte. Die Bewertung erfolgt über ein Punktesystem. Drei Beispiele für Leistungen der Pflegekasse führte Margareta Leuwer auf. So können seit dem 1. Januar 2017 alle Pflegebedürftigen den Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro im Monat in Anspruch nehmen.

Damit können Kosten für Angebote zur Unterstützung im Alltag erstattet werden. Für Pflegehilfsmittel stehen pro Monat 40 Euro zur Verfügung. Bis zu 4000 Euro können beantragt werden für häusliche Umbauten wie etwa eine Türverbreiterung. Die Mitarbeiter des Pflegestützpunktes im Landratsamt in Bad Homburg bieten gesetzlich Versicherten in allen Fragen rund um Pflege und Versorgung Informationen, Beratung, Unterstützung, Vermittlung und Koordination. „Wir helfen auch, wenn Widerspruch gegen ein Gutachten eingelegt werden muss“, so Leuwer. Mit ihr zusammen arbeitet Helmut Betz von der DAK. Für privat Versicherte ist die COMPASS Private Pflegeberatung GmbH zuständig.

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