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Vortrag Erben und Vererben im Mehrgenerationenhaus


Um kaum eine Sache gibt es mehr Unsicherheiten wie das Erben und Vererben, obwohl viele Dinge rechtlich klar geregelt sind. Da hier ein großer Klärungsbedarf herrscht, konnte die Wehrheimer SPD in Zusammenarbeit mit dem Mehrgenerationenaus die Frankfurter Diplom Rechtspflegerin Susanne Kassold für einen Vortrag gewinnen.

Vortrag Erben und Vererben

Judith Heck, Vorsitzende des Ortsvereins der Wehrheimer SPD und Gabriele Ohl vom Mehrgenerationenhaus freuten sich mit der Diplom Rechtspflegerin Susanne Kassold aus Frankfurt eine kompetente Referentin für das Thema Erben und Vererben zu haben.

Rund 40 Leute jeden Alters machten deutlich, wie wichtig die Thematik ist. Und hier gilt als oberste Regel ein öffentliches (notarielles) Testament oder ein eigenhändig geschriebenes Testament. Liegt dies nicht vor oder auch kein Erbvertrag, dann ist die gesetzliche Erbfolge zu beachten. Dabei gibt es die Erben der ersten Linie wie Kinder, nichteheliche Kinder, Enkel und Urenkel und die Erben der zweiten Linie wie Eltern, Geschwister, Neffen und Nichten und weiterer Linien.

Der Pflichtteil beträgt immer die Hälfte des gesetzlichen Anteils und dem Geldanteil und ist vererblich. Für die Berechnung spielt auch die Immobilie eine wichtige Rolle. Dies wird vom Ortsgericht geschätzt. Bisweilen muss auch ein Gutachter hinzugezogen werden. Grundsätzlich gelte bei einem Testament, dass je mehr ausformuliert werde, es umso anfechtbarer sei.

Ein Testament sollte gut nachvollziehbar sein. Wichtig ist der Erbschein, der beim Nachlasssgericht beantragt wird. Die Kosten sind hierbei durch alle Erben zu teilen. Natürlich ist auch das Finanzamt mit von der Partie, denn es wird Erbschaftssteuer erhoben und die kann je nach Verwandtschaftsgrad und Vermögen eine beträchtliche Summe betragen. Wer sich näher informieren will kann dies im Internet unter www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Erben.html tun. Die Broschüre kann dort herunter geladen werden.

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